Abstimmung 9. Juni 2024:
EDU Schweiz: Eidgenössische Vorlagen | Selbstbestimmung stärken – Kostenexplosion im Gesundheitswesen stoppen
-> und die Ergebnisse
Die EDU Schweiz empfiehlt ein
Nein zu «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»
-> abgelehnt
Die Initiative dürfte bei Bund und Kantonen zu jährlichen Mehrausgaben von 3,5 bis 5 Milliarden Franken führen – und irgendwer muss diese Subventionierung stemmen.
Ja zu «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»
-> abgelehnt
Die Befürworter setzten sich durch mit dem Argument, es brauche einen neuen Verfassungsartikel, der alle Akteure im Gesundheitswesen dazu verpflichtet, sich auf Massnahmen zur Kostensenkung zu einigen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zu den Löhnen zu stark steigen.
Ja zu «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» (Stopp Impfpflicht)
-> abgelehnt
Die Initiative liegt voll und ganz auf der Linie der EDU, die bereits während der Corona-Zeit konsequent für eine «100-prozentige Freiwilligkeit bei Covid-19-Impfungen» eingetreten ist.
Stimmfreigabe zur Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes
-> angenommen
Die von Befürwortern als guteidgenössischen Kompromiss bezeichnete Vorlage schafft die Grundlagen, um in der Schweiz rasch mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasser, Sonne, Wind oder Biomasse zu produzieren – was dringend nötig sei, um die Versorgungssicherheit in der Schweiz zu erhalten.
Kantonal …
… sind am 9. Juni 2024 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.
Quelle: Kanton Graubünden
Die Regierung nimmt zur Kenntnis, dass am Sonntag, 9. Juni 2024, folgende eidgenössische Vorlagen der Volksabstimmung unterbreitet werden:
- Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)»;
- Volksinitiative vom 10. März 2020 «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)»;
- Volksinitiative vom 16. Dezember 2021 «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»;
- Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes).
Kantonal sind am 9. Juni 2024 keine Sachvorlagen abstimmungsreif.